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EuGH stärkt deutsche Glücksspielregulierung und bestätigt Verbot von Lotteriewetten

Europäischer Gerichtshof betont die Wichtigkeit nationaler Erlaubnisvorbehalte im Glücksspielrecht

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Mit dem heute verkündeten Urteil in der Rechtssache C-440/23 setzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut ein deutliches Signal für die Rechtmäßigkeit der Glücksspielregulierung in Deutschland. Der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben, um Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sowie zur Bekämpfung von Spielsucht zu ergreifen – auch in Form umfassender Verbote und Erlaubnisverfahren. Dieser Ermessensspielraum ist auch von Gerichten in anderen Mitgliedstaaten zu beachten, insbesondere von dem das Verfahren initiierenden Gerichts aus Malta.

Mit der Vorlage an den EuGH wurde von dem maltesischen Gericht u. a. das im deutschen Recht geltende Verbot von Lotteriewetten angegriffen. Wie auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24, betont der EuGH die Wichtigkeit nationaler Erlaubnisvorbehalte im Glücksspielrecht. Er betont mit dem heutigen Urteil auch deren Zulässigkeit, um die Glücksspieltätigkeit in kontrollierte Bahnen zu lenken und Schwarzmärkten entgegenzuwirken. Weder das maltesische Glücksspielrecht noch eine maltesische Erlaubnis können in Deutschland eine Wirkung entfalten.

Insbesondere die klare und bestätigende Haltung des Gerichts zum Verbot von Wetten auf Lotterien begrüßt der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ausdrücklich. Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Rechtsausschusses im DLTB, dazu: „Das Urteil unterstreicht, dass Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, sämtliche Glücksspielangebote unterschiedslos zuzulassen und insbesondere, dass alle Anbieter das deutsche Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Wer keine deutsche Erlaubnis besitzt, ist auf dem deutschen Markt ein illegaler Anbieter.“

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des staatlich regulierten Lotteriesystems“, erklärt Michael Barth, Federführer im DLTB. „Der EuGH erkennt an, dass der nationale Gesetzgeber berechtigt ist, Grenzen zu ziehen, wenn es um den Schutz der Spieler und die Sicherung eines fairen und verantwortungsvollen Marktes geht. Lotteriewetten passen genauso wenig in dieses System wie Prognosemärkte – ihre Verbote sind folgerichtig und rechtlich geboten.“

Darüber hinaus lässt sich dem Urteil entnehmen, dass die deutschen Regelungen zur Rückforderung von Verlusten aus unerlaubtem Glücksspiel unionsrechtlich zulässig und auch vom maltesischen Gericht anzuwenden sind. Dies stärkt nicht nur die Verbraucherrechte, sondern sorgt zugleich für faire Wettbewerbsbedingungen zugunsten legaler, staatlich regulierter Anbieter.