Paradise-Papers und illegales Online-Glücksspiel
DLTB zu den Finanzströmen illegaler Glücksspielanbieter
Die Berichterstattung im Rahmen der sogenannten Paradise-Papers über die Finanzströme zu in Deutschland verbotenen Online-Glücksspielen wirft ein grelles Licht auf eine seit Jahren vorhandene illegale Aktivität zahlreicher privater Glücksspielanbieter. "Ihre Geschäfte werden dadurch ermöglicht" , so die Federführer des DLTB Michael Heinrich und Torsten Meinberg, "dass Steueroasen den Rückzugsraum für solche Unternehmen bieten, zahlreiche Banken die Finanztransfers übernehmen und von ihnen profitieren und die Behörden in Deutschland bei der Kontrolle auf dem Online-Auge überwiegend blind sind."
Die zugelassenen Lotterien in Deutschland wie LOTTO 6aus49, Eurojackpot oder beispielsweise die Deutsche Fernsehlotterie sowie die Klassenlotterien sind zunehmend Angriffen von sogenannten schwarzen Lotteriewetten ausgesetzt. Sie sind in Deutschland eindeutig nicht erlaubnisfähig. Ihr Geschäftsmodell ist die Steuervermeidung zugunsten des Unternehmensgewinns statt der Gemeinwohlorientierung der staatlichen Lotterien.
"Unverständlich ist, wenn sich Behörden in Niedersachsen und die BaFin für diese Zustände gegenseitig die Verantwortung zuschieben", so Michael Heinrich und Torsten Meinberg. Der Glücksspielstaatsvertrag fordert das Unterbinden von Zahlungsströmen bei illegalem Glücksspiel ("payment-blocking"). Aus der aktuellen "White-List" der Glücksspielaufsichtsbehörden sind beispielsweise klar die in Deutschland zugelassenen Lotterieveranstalter und Lotterievermittler zu erkennen.
Nach unseren Informationen haben die Aufsichtsbehörden seit 2012 lediglich in einem Fall vom Instrument des "payment-blockings" Gebrauch gemacht. Michael Heinrich und Torsten Meinberg unterstreichen: "Es darf nicht sein, dass Banken die Hand für die Finanzierung von illegalem Glücksspiel reichen."
In Niedersachsen finden ebenso wie im Bund gegenwärtig Koalitionsverhandlungen statt. "Wir haben die klare Erwartung, dass das Land Niedersachsen die von ihm übernommene Aufgabe der Unterbindung illegaler Zahlungsströme beim Glücksspiel konsequent angeht und seine Behörden dafür entsprechend ausstattet. Ähnliches gilt für den Bund und die BaFin: Banken mit Geschäftsverkehr in Deutschland dürfen nicht an illegalen Glücksspielgeschäften beteiligt sein", so die Federführer des DLTB Michael Heinrich und Torsten Meinberg.
Autorin: Madeleine Göhring, LOTTO Hamburg