Untersagung von Wetten auf Lotterien auch gemäß GlüStV 2021
OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: I-20 U 227/20
Das Oberlandesgericht weist die Berufung der Beklagten, maltesische Betreibergesellschaften einer Online-Glücksspiel-Plattform, auf das klagestattgebende Urteil vom 13.05.2020 - 34 O 44/19 des Landgerichts Düsseldorf zurück. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt der Senat die Untersagung von Wetten auf Lotterien auch unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021.
Auch der Anspruch der Kläger, ein staatlicher Lotterieanbieter und das Land, auf Untersagung der Bewerbung von unerlaubtem Glücksspiel wird gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 3, § 3a UWG, § 5 Abs. 5 GlüStV 2012, § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 bestätigt. Die Beklagten haben die Bewerbung weiter unter urheberrechtlichen und markenrechtlichen Ansprüchen zu unterlassen.
Autorin: Julia Glückert, LOTTO Niedersachsen