Untersagung von Wetten auf Lotterien auch gemäß GlüStV 2021
OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: I-20 U 227/20
Das Oberlandesgericht weist die Berufung der Beklagten, maltesische Betreibergesellschaften einer Online-Glücksspiel-Plattform, auf das klagestattgebende Urteil vom 13.05.2020 - 34 O 44/19 des Landgerichts Düsseldorf zurück. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt der Senat die Untersagung von Wetten auf Lotterien auch unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 .
Auch der Anspruch der Kläger, ein staatlicher Lotterieanbieter und das Land, auf Untersagung der Bewerbung von unerlaubtem Glücksspiel wird gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 3, § 3a UWG, § 5 Abs. 5 GlüStV 2012, § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 bestätigt. Die Beklagten haben die Bewerbung weiter unter urheberrechtlichen und markenrechtlichen Ansprüchen zu unterlassen.
Autorin: Julia Glückert, LOTTO Niedersachsen