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Rückzahlung des Verlusts von Spieleinsätzen bei illegalem Glücksspielanbieter stattgegeben

Urteil des OLG Dresden, Aktenzeichen: 10 U 736/22

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einer in Malta ansässigen Glücksspielanbieterin mit maltesischer Glücksspiellizenz, die in Deutschland die Teilnahme an Online-Glücksspiel angeboten hat, die Rückzahlung des Verlusts von Spieleinsätzen.

Mit der Berufung zum Oberlandesgericht wendet sich der Kläger gegen das klageabweisende Urteil des Landgericht Leipzig vom 24.03.2022 – 4 O 1031/21. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht begründet die Entscheidung damit, dass die Leistungen des Spielteilnehmers an illegalen Online-Glücksspielen ohne Rechtsgrund erfolgt seien und somit gemäß § 812 Abs 1 Satz 1 , 1. Alt. BGB zurückgefordert werden können.

Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB findet hier wegen der Nichtigkeitssanktion nach § 134 BGB i. V. m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2011 gerade keine Anwendung.


Autorin: Julia Glückert, LOTTO Niedersachsen

Das gesamte Urteil zum Download

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