Unerlaubtes Glücksspiel

Zweitlotterien und Schwarze Lotteriewetten

Lotto Kugel vor schwarzem Hintergrund

Der verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspiel steht bei uns staatlich erlaubten, legalen Glücksspielanbietern im Vordergrund. Dem entgegen stehen die sogenannten Zweitlotterien oder schwarze Lotteriewetten mit Sitz im Ausland – insbesondere Steueroasen wie Malta oder Gibraltar. Diese bieten Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlich erlaubten Lotterien an, was nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubt ist.

Auf ihren deutschsprachigen Webseiten bieten diese illegalen Anbieter Kopien deutscher Lotterien mit gleichen Ziehungsergebnissen, Quoten und Gewinnklassen an – allerdings ohne staatliche Erlaubnis. Sie locken potenzielle Spielteilnehmer mit Mega-Lotterien und Mehrfach-Jackpots und ködern Kunden mit Rabatt-Aktionen. Doch der Schein trügt: Spielteilnehmer geben ihren Tipp nicht beim Original ab, sondern schließen Wetten bei ausländischen Anbietern (bspw. Lottoland) darauf ab, dass seine Zahlen z. B. beim deutschen Original LOTTO 6aus49 gezogen werden. Diese Wetten auf Lotterien sind in Deutschland verboten.

Weiterführende Informationen

Prof. Dr. Thomas Dünchheim: „Schwarze Lotteriewetten – Ein synthetisches Glücksspielprodukt und dessen rechtliche Determinanten" | Beitrag in der ZfWG 2/18, ©ZfWG & Prof. Dr. Dünchheim
Zum Download

Information der Verbraucherzentrale: „Online Lotto: Vorsicht vor ‚schwarzen Lotterien‘“
Zur Verbraucherzentrale

Podcast mit Dr. Patrick Kemper „Online-Glücksspiele: Darauf sollten Sie achten“
Zum Podcast

Ausmaß und Folgen der schwarzen Lotteriewetten in Deutschland

Laut des Jahresreports 2020 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder werden die Bruttospielerträge des unerlaubten Glücksspielmarktes im Jahr 2020 auf insgesamt rund 1,6 Mrd. € geschätzt.

Die höchsten Marktanteile haben dabei die Segmente der unerlaubten Sportwetten mit 823 Mio. € bzw. 53% sowie Online-Casino mit 477 Mio. € bzw. 30%. Daneben tragen Online-Zweitlotterien mit 228 Mio. € bzw. 15% und Online-Poker mit 39 Mio. € bzw. 3% zum unerlaubten Markt bei.

Anbieter von Zweitlotterien bzw. Schwarzen Lotteriewetten führen im Gegensatz zu den staatlich erlaubten Lotterieveranstaltern keine Steuern, Abgaben und Zweckerträge an die jeweiligen Landeshaushalte sowie Destinatäre in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Denkmalpflege und Umweltschutz ab.

Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotteriewetten schmälern zusätzlich die mögliche Gewinnhöhe aller Spielteilnehmer der staatlich erlaubten Lotterien in Deutschland, da sie die Spieleinsätze nicht an die staatlich erlaubten Lotterieveranstalter abführen. Wenn die Spieleinsätze nicht in den Totalisator – also dem gemeinsamen „Gewinn-Topf“ der staatlich erlaubten Lotterien – fließen, fallen die zu erwartenden Jackpots geringer aus.

Weiterführende Informationen

Jahresreport 2021 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder
Zum Jahresreport

Regulierung des unerlaubten Glücksspielmarktes

Seit dem 1. Juli 2022 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür übernommen. Damit wurden erstmalig die Kompetenzen und entsprechenden Vollzuginstrumente (z. B. IP Blocking und Payment Blocking) länderübergreifend gebündelt. Dies ist neben der Schaffung eines legalen Marktes ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Regulierung des Glücksspielmarktes.

Weiterführende Informationen

Pressemeldung GGL „Verwaltungsverfahren zur Sperrung der Angebote eines großen Anbieters von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten sind eingeleitet“
Zur Pressemeldung

FAQ der GGL zum Thema Netzsperren/IP Blocking
Zu den FAQ

Pressemeldung „LOTTO Niedersachsen begrüßt das Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegen schwarze Lotteriewetten“
Zur Pressemeldung

Pressemeldung GGL: „GGL forciert Kampf gegen illegale Glücksspielangebote von Lottoland“
Zur Pressemeldung

Checkliste: Woran erkenne ich seriöse Lotterie-Anbieter?

Wenn Sie in Deutschland LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, TOTO oder KENO legal und sicher online spielen möchten, sollten Sie genau darauf achten, bei welchem Anbieter Sie Ihre Spielscheine einreichen.

Neben den offiziellen LOTTO-Anbietern mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis – wie den 16 Landeslotteriegesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern – existieren einige Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotterien mit Sitz im Ausland auf dem deutschen Markt. Auf dem ersten Blick ähneln die Webseiten der illegalen Anbieter denen der Legalen – jedoch besitzen sie keine gültige Lizenz.

Doch Vorsicht: Bei den Zweitlotterien geben Sie nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlich erlaubten Ziehungen ab und nehmen nicht an einer staatlichen erlaubten Lotterie teil. Ihre Tipps werden von den Zweitlotterien nicht an die offiziellen Lotterieveranstalter weitergegeben. Als Spielteilnehmer einer schwarzen Lotteriewette haben Sie also keine Garantie auf eine Gewinnauszahlung.

Wenn Sie in Deutschland Lotterien sicher beim Original spielen möchten, sollten Sie Online-Angeboten nicht ungeprüft vertrauen. Mit folgender Checkliste können Sie die Seriosität des Lotterie-Anbieters überprüfen:

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht als zuständige Behörde die sogenannte White List, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 erhalten haben. Nicht aufgeführt werden hier unter anderem die bundesweiten, selbstständigen LOTTO-Annahmestellen sowie die gewerblichen Spielvermittler, die nur in einem Land tätig sind.

Den aktuellsten Stand der White List finden Sie hier .

Wenn das rechtlich notwendige Impressum auf der Webseite komplett fehlt, sollten Sie besonders vorsichtig sein und die Webseite verlassen. In Deutschland besteht eine Impressumspflicht, damit die Betreiber einer Webseite klar erkennbar sind.

Wenn die AGB beschreiben, dass keine Spielteilnahme an staatlich erlaubten Lotterien erfolgt, sondern Wetten auf den Ausgang ebenjener – dann handelt es sich nicht um einen seriösen Lotterie-Anbieter.

Formulierungsbeispiele:

  • ...die Website ermöglicht es Spielern, Tipps (Wetten) auf die Ergebnisse offizieller und/oder staatlicher Lotterien abzugeben…

  • ...durch komplexe Absicherungsmaßnahmen und Versicherungsinstrumente, Risikohedging oder Risikoanleihen am Kapitalmarkt garantiert Zweitlotterie XY die Auszahlung aller Jackpots…

  • …diese Website ermöglicht den Spielteilnehmern die Teilnahme an Zweitlotterien, bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehung folgender Lotterien abgegeben werden…

  • Jeder Spieler erkennt an, dass Zweitlotterie XY keine Zusicherung in Bezug auf die Legalität der Nutzung ihrer Dienstleistungen in den Rechtsordnungen, in denen der Spieler wohnhaft oder ansässig ist, gibt oder geben kann…

Häufig fehlt dies bei den Werbemitteln von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten: Online-Werbemittel für staatlich erlaubtes Glücksspiel müssen immer den Hinweis enthalten, dass die Spielteilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist und das Glücksspiel süchtig machen kann. Ebenso muss auf Hilfeangebote, wie z. B. www.check-dein-spiel.de , verwiesen werden. Zeigt das Werbemittel auch die Jackpot-Höhe an, muss zusätzlich die Gewinnwahrscheinlichkeit der höchsten Gewinnklasse auf dem Werbemittel angegeben werden.

Lotterien im Ausland wie Powerball oder Cash4Life in den USA, El Gordo in Spanien, Super Enalotto in Italien oder Euromillions können in Deutschland grundsätzlich nicht bei seriösen Anbietern gespielt werden. Häufig wird eine Spielteilnahme in Form von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten angeboten, wobei die unseriösen Veranstalter dafür aber keine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland besitzen. Das Angebot zur Teilnahme von schwarzen Lotteriewetten führt nicht zu einem Spielvertrag mit der jeweiligen Lotteriegesellschaft, sondern ist eine Wette auf die Ziehungsergebnisse.

Die Domäne der E-Mail-Adresse – also der Teil nach dem @-Zeichen – sollte der offiziellen Webseiten-Domäne des seriösen Lotterie-Anbieters aus der oben genannten White List entsprechen, also z.B. …@lotto.de. Zweitlotterien versuchen, die Absenderadresse zu manipulieren, damit Ihnen suggeriert wird, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln soll. Beispiel: …@lotto.de.cc.

Illegale Anbieter von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten werden recht kreativ, wenn es darum geht, Ihnen zu suggerieren, dass die Spielangebote seriös und sicher sind. Dazu gehört auch die Verwendung unbekannter Prüfsiegel für Glücksspielanbieter. Indizien für einen seriösen Anbieter sind z. B. die Prüfsiegel der European Lotteries (EL) und/oder der World Lottery Association (WLA).

Zertifikate EL & WLA



Autorin: Hannah Strobel, LOTTO Niedersachsen

Hannah Strobel

Ihr Pressekontakt

Hannah Strobel

Pressesprecherin LOTTO Niedersachsen – Federführender Blockpartner des DLTB

0511 8402 556 E-Mail senden
Seitenanfang